Dr. Hackspiel und Partner GmbH
Rücktrittsrecht bei Lebensversicherungen

Die Lebensversicherung ist derzeit immer wieder in den Schlagzeilen. Es reicht nicht, dass die vor Jahren angenommenen Renditeerwartungen nicht mehr zu halten sind, vielmehr gibt es mittlerweile auch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen, die Rücktrittsmöglichkeiten von gewissen Lebensversicherungen ermöglichen. Grundsätzlich halte ich nichts von einer Generalisierung, wonach jetzt der große Rückkaufsboom aufbrechen sollte. Immerhin spart man mit der Lebensversicherung sowohl mit Kapitalgarantie, als auch mit garantiertem Rechnungszins auf lange Sicht immer noch wesentlich besser an, als mit Spareinlagen. Dennoch kann im einen oder anderen Fall die Überlegung eines Rückkaufs je nach Lebenssituation sinnvoll sein.

 

Die aktuelle Diskussion beruht im Wesentlichen auf einem vom VKI angestrengten Prozess zum Rückkaufswert. Darin befand das Handelsgericht Wien in seiner – bis dato nicht rechtskräftigen – Entscheidung 11 CG 53/16 f vom 2. Jänner 2017, die Verwendung einer vom Versicherer verwendeten Klausel sei zu unterlassen. Ebenso könne sich der Versicherer nicht auf diese berufen.

 

Sollten Sie über Lebensversicherungen verfügen, bei denen Sie sich schon länger einen Rückkauf überlegen, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne, wo ein Rückkauf Sinn macht und gesetzlich gedeckt ist und wo nicht.

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