Gerade bei Aktivbezügen über der Höchstbemessungsgrundlage bzw. bei fehlenden Pensionszeiten wegen Ausbildung, Kindererziehung, Pflege oder Auslandsaufenthalten ist die Lücke zwischen Aktivbezug und Pensionsbezug gerade bei Frauen teilweise erheblich. Beugen Sie unangenehmen Überraschungen vor!
Seit Herbst 2014 haben alle sozialversicherten Österreichinnen und Österreicher einen Kontoauszug ihres aktuellen Pensionsanspruchs zugesandt bekommen. Das ist eine gute Orientierung, wie hoch die zukünftige gesetzliche Alterspension ausfallen wird. Wie Sie Ihre Pension ergänzend aus privater beziehungsweise betrieblicher Vorsorge gestalten können besprechen wir gerne mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einem Termin mit uns.
Neues Pensionskonto