Alljährlich im Herbst, wenn sich die Jahresergebnisse abzeichnen, fragen sich viele Unternehmer und Firmenpensions-berechtigte, ob und in welcher Form bestehende Pensionszusage angepasst werden können oder sollen. Dieses Jahr gilt es besonders viele Veränderungen zu berücksichtigen. Änderungen in den Rechnungsgrundlagen der Versicherer und Änderungen in der Lebenserwartung haben teilweise zu erheblichem Anpassungsbedarf geführt. Es ist ratsam, die bestehende Pensionszusage zu überprüfen und regelmäßig zu warten. Dass die Firmenpension einer privaten Vorsorge schon aufgrund der steuerlichen Gegebenheiten, besonders der Rückstellungsbildung, jeder privaten Vorsorge weit überlegen ist, ist evident. Wie sich das in Ihrem persönlichen Fall auswirkt, berechnen wir gerne.
Eine erfreuliche Entscheidung wurde im Frühjahr zum Thema „Entnahme des Rückdeckungs-kapitals“ publik: Unter bestimmten Voraussetzungen (vollständige Betriebsaufgabe, Rückdeckungskapital als Firmenvermögen, …) ist es möglich, das angesparte Pensionskapital zum halben Steuersatz zu entnehmen.