VerfasserInnen von Newslettern und Publikationen aller Art sind angehalten, ihre Texte entsprechend dem im Jahr 2012 vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur / Abteilung für geschlechtsspezifische Bildungsfragen herausgegebenen Leitfaden zu formulieren: Geschlechtergerechtes_formulieren_folder2012_7108
Es kann gut sein, dass dadurch die Texte etwas holpriger zu lesen sein werden. Wir versprechen Ihnen aber schon heute, dass wir uns bemühen werden, auch diese Vorschrift bestmöglich einzuhalten.