Sommerzeit – Urlaubszeit … Bessern Sie Ihre “Reisekasse” etwas auf und holen Sie sich vom Staat Geld zurück!
Wer noch nie eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht hat, lässt Geld liegen. Jetzt hat die Arbeiterkammer eine übersichtliche Darstellung, was als Sonderausgabe geltend gemacht werden kann samt entsprechender Ausfüllhilfe veröffentlicht. Unter https://www.arbeiterkammer.at/beratung/steuerundeinkommen/steuertipps/Sonderausgaben.html können Sie bequem selbst Ihre Arbeitnehmerveranlagung erledigen.